Aus dem Bläserrevier wage ich mich mit folgender nächtlicher Frage zu den Streicherkollegen:
Bei Bernhard Zoebisch (Band 1, S. 164) habe ich gerade gelesen. Dass Hopf-Geigen die einzigen gewesen wären, die in der DDR unter die Gesetze zum Schutz des Kulturgutes gefallen wären.
Nun kann man zwar im "www" erfahren â und irgendwie hat man das ja auch gewusst bei Schalck-Golodkowski & Co. â dass man damit wohl ziemlich lax umgegangen ist, wenn gute Devisen in Aussicht standen. Maximal dem kleinen Bürger, der im Westen ein Erbstück verrubeln wollte, konnte man damit ernsthaft schaden.
Was mich aber interessiert: Wo steht Genaueres über die schützenswerten Musikinstrumente und ihre Erbauer? Im Hinblick auf die Familie Hopf ist der Gesetzesschutz ja ein sehr schönes Indiz dafür, dass das Hopf-Modell (bei den Originalen, nicht bei den massenhaft mit HOPF gestempelten Kopien) etwas wirklich Besonderes, ein eigenständige Leistung des vogtländischen Geigenbau ist.
Viele GrüÃe
Enrico Weller
Hopf Geigen als geschützes Kulturgut?
Moderatoren: Heidrun Eichler, Udo Kretzschmann
-
- Mitglied des Museumsvereins
- Beiträge: 531
- Registriert: Do 26. Jan 2006, 20:44
- Wohnort: Markneukirchen